🚗⚡ Firmenwagen zuhause laden? Das müssen Arbeitgeber beachten

Erstellt von Adrian

Adrian ist Marketing-Manager mit über 5 Jahren Erfahrung in der Energiewirtschaft. Er verbindet technisches Verständnis mit fundiertem Branchenwissen und macht komplexe Energiethemen verständlich. Sein Fokus liegt auf nachhaltigen Lösungen rund um Photovoltaik, Wärmepumpen und E-Mobilität.

Juni 3, 2025

Immer mehr Unternehmen stellen ihre Flotten auf Elektro um. Doch mit dem Firmenwagen kommt auch die Frage: Wie und wo darf geladen werden – und wie wird abgerechnet?

In diesem Beitrag erklären wir, was Arbeitgeber beim Laden von Firmenfahrzeugen beachten müssen – rechtlich, technisch und steuerlich.

💡 Kurzantwort: Was gilt für das Laden von Firmenwagen?

  • Das Laden von Firmenwagen ist sowohl am Arbeitsplatz als auch zu Hause möglich
  • Arbeitgeber können Wallboxen bereitstellen oder bezuschussen
  • Die Abrechnung erfolgt über separate Zähler, Lade-Apps oder pauschale Sätze
  • Steuerliche Regeln unterscheiden sich je nach Nutzung (rein dienstlich oder auch privat)

🧾 Welche Lademöglichkeiten gibt es für Firmenfahrzeuge?

OrtDetails
Am ArbeitsplatzWallbox oder Ladepark, Abrechnung über Lade-Apps oder Backend-Systeme
ZuhausePrivate Wallbox, meist mit separatem Zähler für Rückerstattung
UnterwegsLadekarte oder App mit Roaming-Funktion, zentrale Abrechnung möglich

➡️ Tipp: Arbeitgeber können mehrere Optionen kombinieren, z. B. Firmengelände + Homecharging.

📊 Abrechnungsmöglichkeiten im Überblick

ModellGeeignet für …Vorteile / Hinweise
Pauschale ErstattungWenigfahrer, einfache LösungMonatlich festgelegter Betrag steuerfrei
Separater Zähler zu HauseVielfahrer mit HomechargingExakte Erfassung, Erstattung je kWh
Lade-BackendGrößere Flotten, viele StandorteVolle Kontrolle & Reportings
Lade-App mit FirmenkontoKleine/mittlere TeamsFlexibel, einfache Implementierung

💶 Wie sieht die steuerliche Behandlung aus?

  • Laden im Betrieb: steuerfrei, auch bei privater Nutzung
  • Laden zu Hause:
    • Erstattung des Stroms steuerfrei, wenn ein separater Zähler vorhanden ist
    • Alternativ: pauschale Versteuerung nach BMF-Vorgabe
Pauschale pro Monat (2025)Voraussetzung
30 €Kein Nachweis erforderlich
15 €Arbeitgeber stellt Strom

Quelle: BMF-Schreiben, Stand 2025

📦 Wer trägt die Kosten für eine private Wallbox?

  • Arbeitgeber können die Installation bezuschussen oder komplett übernehmen
  • Alternativ kann der Arbeitnehmer die Wallbox selbst installieren und die Stromkosten pauschal oder individuell geltend machen

💡 Hinweis: Bei Übernahme durch den Arbeitgeber muss geregelt sein, ob die Wallbox nach Ausstieg im Besitz des Arbeitnehmers bleibt oder rückgebaut wird.

❓ Häufige Fragen

Muss jede Ladesäule eichrechtskonform sein?

Nur wenn exakt abgerechnet wird (z. B. für externe Kunden). Für interne Erstattung sind auch nicht eichrechtskonforme Lösungen zulässig – z. B. im privaten Heimgebrauch.

Gibt es Förderungen für gewerbliche Ladeinfrastruktur?

Ja – u. a. über die KfW, Bundesförderung Ladeinfrastruktur (BMDV) oder regionale Programme.

Ist das Laden beim Kunden erlaubt?

Ja – wenn der Kunde zustimmt. Abrechnung erfolgt dann pauschal oder über App, nicht über klassische Dienstwagenabrechnung.

✅ Vorteile & Nachteile im Überblick

✅ Vorteile:

  • Senkung der Betriebskosten
  • Klimafreundliches Unternehmensimage
  • Steuerliche Vorteile bei Stromüberlassung
  • Transparente Abrechnungsmöglichkeiten

❌ Nachteile:

  • Etwas höherer organisatorischer Aufwand
  • Technische Umstellung notwendig
  • Abhängigkeit von exakter Dokumentation (bei Erstattung)

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