Immer mehr Unternehmen stellen ihre Flotten auf Elektro um. Doch mit dem Firmenwagen kommt auch die Frage: Wie und wo darf geladen werden – und wie wird abgerechnet?
In diesem Beitrag erklären wir, was Arbeitgeber beim Laden von Firmenfahrzeugen beachten müssen – rechtlich, technisch und steuerlich.
💡 Kurzantwort: Was gilt für das Laden von Firmenwagen?
- Das Laden von Firmenwagen ist sowohl am Arbeitsplatz als auch zu Hause möglich
- Arbeitgeber können Wallboxen bereitstellen oder bezuschussen
- Die Abrechnung erfolgt über separate Zähler, Lade-Apps oder pauschale Sätze
- Steuerliche Regeln unterscheiden sich je nach Nutzung (rein dienstlich oder auch privat)
🧾 Welche Lademöglichkeiten gibt es für Firmenfahrzeuge?
Ort | Details |
---|---|
Am Arbeitsplatz | Wallbox oder Ladepark, Abrechnung über Lade-Apps oder Backend-Systeme |
Zuhause | Private Wallbox, meist mit separatem Zähler für Rückerstattung |
Unterwegs | Ladekarte oder App mit Roaming-Funktion, zentrale Abrechnung möglich |
➡️ Tipp: Arbeitgeber können mehrere Optionen kombinieren, z. B. Firmengelände + Homecharging.
📊 Abrechnungsmöglichkeiten im Überblick
Modell | Geeignet für … | Vorteile / Hinweise |
---|---|---|
Pauschale Erstattung | Wenigfahrer, einfache Lösung | Monatlich festgelegter Betrag steuerfrei |
Separater Zähler zu Hause | Vielfahrer mit Homecharging | Exakte Erfassung, Erstattung je kWh |
Lade-Backend | Größere Flotten, viele Standorte | Volle Kontrolle & Reportings |
Lade-App mit Firmenkonto | Kleine/mittlere Teams | Flexibel, einfache Implementierung |
💶 Wie sieht die steuerliche Behandlung aus?
- Laden im Betrieb: steuerfrei, auch bei privater Nutzung
- Laden zu Hause:
- Erstattung des Stroms steuerfrei, wenn ein separater Zähler vorhanden ist
- Alternativ: pauschale Versteuerung nach BMF-Vorgabe
Pauschale pro Monat (2025) | Voraussetzung |
---|---|
30 € | Kein Nachweis erforderlich |
15 € | Arbeitgeber stellt Strom |
Quelle: BMF-Schreiben, Stand 2025
📦 Wer trägt die Kosten für eine private Wallbox?
- Arbeitgeber können die Installation bezuschussen oder komplett übernehmen
- Alternativ kann der Arbeitnehmer die Wallbox selbst installieren und die Stromkosten pauschal oder individuell geltend machen
💡 Hinweis: Bei Übernahme durch den Arbeitgeber muss geregelt sein, ob die Wallbox nach Ausstieg im Besitz des Arbeitnehmers bleibt oder rückgebaut wird.
❓ Häufige Fragen
Muss jede Ladesäule eichrechtskonform sein?
Nur wenn exakt abgerechnet wird (z. B. für externe Kunden). Für interne Erstattung sind auch nicht eichrechtskonforme Lösungen zulässig – z. B. im privaten Heimgebrauch.
Gibt es Förderungen für gewerbliche Ladeinfrastruktur?
Ja – u. a. über die KfW, Bundesförderung Ladeinfrastruktur (BMDV) oder regionale Programme.
Ist das Laden beim Kunden erlaubt?
Ja – wenn der Kunde zustimmt. Abrechnung erfolgt dann pauschal oder über App, nicht über klassische Dienstwagenabrechnung.
✅ Vorteile & Nachteile im Überblick
✅ Vorteile:
- Senkung der Betriebskosten
- Klimafreundliches Unternehmensimage
- Steuerliche Vorteile bei Stromüberlassung
- Transparente Abrechnungsmöglichkeiten
❌ Nachteile:
- Etwas höherer organisatorischer Aufwand
- Technische Umstellung notwendig
- Abhängigkeit von exakter Dokumentation (bei Erstattung)
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